Die neue Grundsteuer
Die Grundsteuer wird jährlich auf das Eigentum von Grundstücken erhoben und ist mit rund 15 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. Grundstücke wurden hierfür bisher mit dem sogenannten Einheitswert bewertet. Dieser Einheitswert wird auf die Wertverhältnisse zum 01.01.1964 (Beitrittsgebiet 01.01.1935), also auf die Verhältnisse von vor mehr als 58 Jahren, festgestellt. Daher hatte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer als nicht mehr verfassungsgemäß eingestuft und es kam zu einer Reform der Grundsteuer. Die Grundsteuer wurde vom Gesetzgeber nun neu ausgestaltet und als Folge sind nun in 2022 mehr als 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten. Spätestens ab 2025 sind diese neuen Werte der Grundsteuer zu Grunde zu legen. Hierfür muss jeder Grundstückseigentümer eine Feststellungserklärung, also eine Erklärung zum Grundstück einreichen, mit dem der neue Grundstückswert festgestellt wird. Diese Erklärung, und jetzt kommts, ist zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 diesen Jahres, beim Finanzamt einzureichen.
Aufgrund der Komplexität, sowie der Kurzfristigkeit ist es ratsam frühzeitig zu handeln und die Erstellung in Zusammenarbeit mit einem Experten durchzuführen.