Unnötige Erbschaftsteuerzahlungen entstehen oft nicht durch komplizierte Gesetze, sondern durch vermeidbare Planungsfehler. Als Steuerberater mit Fokus auf Unternehmensnachfolge und Vermögensübertragung kennen wir die Top 5 Fallstricke, die Erben Tausende von Euro kosten können. Erfahren Sie hier, wie Sie diese typischen Fehler umgehen und Ihre Freibeträge optimal nutzen.
Der wohl teuerste Fehler in der Erbschaftsteuer ist das Fehlen eines Testaments [00:31]. Viele gehen davon aus, dass die gesetzlichen Regelungen zu einem fairen Ergebnis führen. Doch das Erbrecht stammt aus dem Jahr 1900 [00:46] und wird den heutigen familiären und steuerlichen Verhältnissen oft nicht gerecht.
Die steuerlichen Nachteile eines fehlenden Testaments:
Freibeträge werden verschenkt: Ohne eine gezielte Regelung kann es passieren, dass die hohen Freibeträge für nahe Verwandte nicht vollständig ausgeschöpft werden [01:01].
Verlust von Steuerbefreiungen: Die Steuerbegünstigung für die Übertragung des Familienwohnheims kann nur anteilig oder gar nicht in Anspruch genommen werden [01:06].
Unternehmen verlieren Begünstigungen: Auch steuerliche Vergünstigungen für die Vererbung von Unternehmensvermögen können durch das Fehlen einer klaren Anordnung vernichtet werden [01:21].
Tipp: Ein Testament ist die Grundlage für eine steueroptimierte Nachfolgeplanung.
Das Familienwohnheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei an den Ehegatten übertragen werden [01:39]. Der Gesetzgeber sieht hier zwei verschiedene Regelungen vor: eine in der Schenkungsteuer (Übertragung zu Lebzeiten) und eine in der Erbschaftsteuer (Übertragung im Todesfall).
Die Regelung in der Schenkungsteuer ist deutlich günstiger ausgestaltet [01:55]. Wird das Haus erst im Todesfall vererbt, gilt eine wesentliche, kostspielige Auflage:
Die 10-Jahres-Frist: Der Erbe muss das Haus nach dem Erbfall mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnen [02:16]. Zieht er vorher aus (z.B. weil das Haus zu groß ist), fällt die Steuerbefreiung rückwirkend weg, und die gesparte Erbschaftsteuer wird nachträglich fällig [02:29].
Tipp: Übertragen Sie das Familienwohnheim frühzeitig zu Lebzeiten im Rahmen einer Schenkung, um diese strenge Behaltefrist zu umgehen.
Der Gesetzgeber gewährt nahen Verwandten hohe Freibeträge, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können [02:45].
| Verwandtschaftsverhältnis | Freibetrag |
| Ehegatten | 500.000 Euro |
| Kinder | 400.000 Euro pro Kind |
Wer über ein größeres Vermögen verfügt, sollte dieses nicht erst im Todesfall auf die nächste Generation oder den Ehegatten übergehen lassen [03:00]. Stattdessen ist es ratsam, frühzeitig mit Schenkungen zu beginnen, um die Freibeträge mehrfach auszuschöpfen.
Beispiel: Ein Vater kann seinem Kind alle 10 Jahre 400.000 Euro steuerfrei schenken. Ohne diese Planung geht der Freibetrag beim Erbfall unter Umständen verloren oder wird nur einmalig genutzt.
Das beliebte Berliner Testament sieht vor, dass der überlebende Ehegatte zunächst alles erbt und die Kinder erst beim Tod des zweiten Elternteils bedacht werden [03:22].
Der steuerliche Nachteil: Die Freibeträge der Kinder (400.000 Euro je Kind) gegenüber dem zuerst versterbenden Elternteil verfallen ungenutzt [03:50]. So gehen unter Umständen 800.000 Euro und mehr an Freibeträgen verloren, was zu einer deutlich höheren Steuerlast beim Tod des zweiten Elternteils führt.
Die Lösung: Durch die Ergänzung eines sogenannten Super-Vermächtnisses lässt sich dieser Nachteil vermeiden [04:03]. Dies ermöglicht es dem länger lebenden Ehegatten, flexibel über die Höhe der Freibeträge zu entscheiden, die er schon beim ersten Todesfall an die Kinder auszahlen lässt, um die Freibeträge optimal auszunutzen [04:17].
Als Erbe werden Sie zum Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen [04:32]. Das bedeutet: Sie erben nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden – und dazu gehören auch die Steuerschulden!
Ein ernstes Problem entsteht bei Auslandsvermögen: Hatte der Erblasser beispielsweise ein Depot im Ausland und die Erträge über Jahre hinweg nicht deklariert, erben Sie diese Steuerschulden [04:42].
Erfahren Sie als Erbe von dieser Steuerhinterziehung, müssen Sie die Erträge nachträglich beim Finanzamt melden [05:01].
Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, wird aus der Steuerhinterziehung des Verstorbenen plötzlich Ihre eigene Steuerhinterziehung [05:14].
Wichtig: Prüfen Sie das Erbe auf solche Risiken. Unter Umständen kann eine Erbschaft ausgeschlagen werden, um eine persönliche Haftung für unverhältnismäßig hohe Steuerschulden zu vermeiden.
Quelle des Inhalts:
Kanal: Uli Reitz – Wirtschaftsprüfer Steuerberater