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Internationales Steuerrecht

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Die Kanzlei
Uli Reitz

Uli Reitz

Steuerberater · Wirtschaftsprüfer
Certified Public Accountant – CPA
Fachberater für Unternehmens­nachfolge (DStV e.V.)
Silke Reitz

Silke Reitz

Steuerberaterin
Fachberaterin für Unternehmens­nachfolge (DStV e.V.)
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Erbschaftsteuer-Rechner

Was bleibt der Familie — und was geht ans Finanzamt?

Mit unserem Schnellrechner sehen Sie in Sekunden, mit welcher Erbschaftsteuer Sie bei einem bestimmten Vermögenswert und Verwandtschaftsverhältnis rechnen müssen.

Eine echte Beratung kann er natürlich nicht ersetzen — aber er gibt Ihnen ein klares Gefühl für die Größenordnung. Und für das, was eine gestaltende Beratung bewirken kann.

Mehr zur Erbschaftsteuerberatung
Schnellrechner
Vermögenswert 500.000 €
0 € 1 Mio 2 Mio 3 Mio 4 Mio 5 Mio +
Verwandtschaftsverhältnis
Persönlicher Freibetrag 400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb 100.000 €
Steuersatz 11 %
Erbschaftsteuer (geschätzt) 11.000 €

Vereinfachte Berechnung nach § 16 und § 19 ErbStG. Tatsächliche Steuer kann abweichen (z. B. durch Versorgungsfreibeträge, Härteausgleich, Betriebsvermögen, Häufung mit Vorschenkungen). Für belastbare Zahlen sprechen Sie uns an.

Frage des Monats

Juni 2026

Ausgabe 06 / 26

UR
Ulrik Reitz
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Lohnt sich eine Schenkung zu Lebzeiten oder ist es schlauer, alles über das Erbe zu regeln?

Aus steuerlicher Sicht ist die Antwort fast immer dieselbe: Schenken schlägt Vererben — weil die Freibeträge alle 10 Jahre neu zur Verfügung stehen. Wer mit 60 beginnt, kann bis zum 80. Lebensjahr drei volle Freibeträge nutzen.

Bei einem Ehepartner sind das 3 × 500.000 €, bei jedem Kind 3 × 400.000 €. Für eine vierköpfige Familie lässt sich so über 20 Jahre rund 3,9 Mio. Euro steuerfrei übertragen — aber nur, wenn man früh genug anfängt.

Wichtig: Die Schenkung muss klug gestaltet sein. Nießbrauch, Rückforderungsrechte und der Schutz des eigenen Lebensstandards gehören in jeden Plan. Sonst tauschen Sie eine Steuerersparnis gegen ein Versorgungsproblem.