Wir betreuen Unternehmen und Unternehmer bei laufender Steuerberatung und Steuergestaltung — Spezialgebiet: steueroptimale Vermögensnachfolge.
Ganzheitliche Betreuung für mittelständische Unternehmen — vom Jahresabschluss bis zur strategischen Steuergestaltung.
Mehr erfahrenIndividuelle Beratung für Freiberufler und Selbständige — persönlich, fachlich fundiert und mit dem Blick fürs Unternehmerische.
Mehr erfahrenSteuerliche Beratung in allen Lebenslagen — von der Einkommensteuererklärung bis zur Steuergestaltung.
Mehr erfahrenMit unserem Schnellrechner sehen Sie in Sekunden, mit welcher Erbschaftsteuer Sie bei einem bestimmten Vermögenswert und Verwandtschaftsverhältnis rechnen müssen.
Eine echte Beratung kann er natürlich nicht ersetzen — aber er gibt Ihnen ein klares Gefühl für die Größenordnung. Und für das, was eine gestaltende Beratung bewirken kann.
Mehr zur ErbschaftsteuerberatungVereinfachte Berechnung nach § 16 und § 19 ErbStG. Tatsächliche Steuer kann abweichen (z. B. durch Versorgungsfreibeträge, Härteausgleich, Betriebsvermögen, Häufung mit Vorschenkungen). Für belastbare Zahlen sprechen Sie uns an.
Aus steuerlicher Sicht ist die Antwort fast immer dieselbe: Schenken schlägt Vererben — weil die Freibeträge alle 10 Jahre neu zur Verfügung stehen. Wer mit 60 beginnt, kann bis zum 80. Lebensjahr drei volle Freibeträge nutzen.
Bei einem Ehepartner sind das 3 × 500.000 €, bei jedem Kind 3 × 400.000 €. Für eine vierköpfige Familie lässt sich so über 20 Jahre rund 3,9 Mio. Euro steuerfrei übertragen — aber nur, wenn man früh genug anfängt.
Wichtig: Die Schenkung muss klug gestaltet sein. Nießbrauch, Rückforderungsrechte und der Schutz des eigenen Lebensstandards gehören in jeden Plan. Sonst tauschen Sie eine Steuerersparnis gegen ein Versorgungsproblem.
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