Weder wirtschaftliche noch private Beziehungen enden heute an einer Landesgrenze — die Steuerhoheit aber schon. Wir klären für Sie, welches Land was besteuert und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird.
Eine Immobilie im Ausland, Kapitalerträge auf einem ausländischen Konto oder eine Erbschaft mit Auslandsbezug — in all diesen Fällen prallen unterschiedliche Steuersysteme aufeinander. Wir prüfen Ihre Situation gegen die jeweils einschlägigen Regelwerke — deutsches Recht, Doppelbesteuerungsabkommen und ausländische Vorschriften — und zeigen, wo Doppelbesteuerung droht und wie sie vermieden wird.
Vier typische Fragestellungen aus der Beratung — jede mit ihrem eigenen Zusammenspiel aus deutschem Recht und Doppelbesteuerungsabkommen. Für Ihre konkrete Situation finden wir die passende Antwort.
Wir klären, ob das Quellenland Steuern einbehält, wie Deutschland die Einkünfte erfasst und ob eine doppelte Belastung durch Anrechnung ausländischer Steuern vermieden werden kann.
Die meisten DBAs weisen das Besteuerungsrecht dem Belegenheitsstaat zu, in vielen Fällen besteuern aber auch beide Staaten — mit Auswirkung auf die deutsche Steuererklärung.
Bei einer Immobilie auf Mallorca, einem Konto in der Schweiz oder einer Erbschaft aus den USA prüfen wir, welches Land zugreift und wie sich die Steuerlast reduzieren lässt.
Wir prüfen, ob ein Abkommen mit dem betreffenden Staat besteht, welche Einkünfte erfasst sind und ob die Anrechnungs- oder Freistellungsmethode anzuwenden ist.
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