Erbschaft- und Schenkungsteuer sind eine Belastung für die Nachfolge. Wir entwickeln passende Gestaltungsstrategien, um den Anfall der Steuer zu vermeiden oder zu minimieren.
Wer eine Immobilie, ein Unternehmen oder größeres Privatvermögen weitergibt, ohne steuerlich zu gestalten, riskiert mehr als ein paar Prozent: Häufig müssen Objekte verkauft, Unternehmensanteile veräußert oder Familienfrieden geopfert werden. Mit Voraussicht ist das vermeidbar.
Vermögensübergänge funktionieren nicht im Standardverfahren. Sie brauchen Voraussicht, Steuerwissen und Verständnis für die Familie. Genau das bringen wir mit.
Diese Themen begegnen uns in der Beratung am häufigsten — in jedem Einzelfall ist eine gesonderte Prüfung sinnvoll.
Wer früh überträgt, kann die Freibeträge alle 10 Jahre neu nutzen — und so erhebliches Vermögen steuerfrei in die nächste Generation verschieben.
Das selbst bewohnte Haus oder die Eigentumswohnung kann zwischen Ehegatten zu Lebzeiten — und im Todesfall an Ehegatte oder Kind — vollständig steuerfrei übertragen werden, unter bestimmten Voraussetzungen.
Für Betriebsvermögen gelten weitreichende Verschonungsregeln. Eine sauber geplante Übergabe sichert das Lebenswerk — und vermeidet, dass Steuern den Betrieb gefährden.
Eigentum übergeben, Nutzung behalten: Mit Nießbrauch oder Wohnrecht senken Sie die steuerliche Bemessungsgrundlage erheblich — und behalten Kontrolle und Einkünfte.
Stiefkinder gehören zwar zur Steuerklasse I, sind aber keine gesetzlichen Erben. Ohne testamentarische Regelung kommen sie im Erbfall nicht zum Zug.
Eine Immobilie auf Mallorca, ein Konto in der Schweiz, ein Erbe aus den USA: Hier prüfen wir, ob neben dem deutschen auch ein ausländisches Finanzamt zugreift — und vermeiden Doppelbesteuerung.
Der Klassiker mit steuerlichen Tücken: Wer die Kinder lediglich als Schlusserben einsetzt, verschenkt deren Freibeträge im ersten Erbfall — mit Auswirkung auf die zweite Erbschaft.
Vermögen in einer Familien-GbR oder Familien-GmbH bündeln, sukzessive Anteile schenken und so die Steuerlast glätten.
Gerne betreuen wir Sie bei der steuerlichen Gestaltung Ihrer Nachfolge — sowohl für Erbfälle als auch für lebzeitige Schenkungen.
Wir erklären die wichtigsten Themen rund um Vermögensnachfolge in zwei Formaten — ausführlich im Video und kurz im Podcast.
Mehr als 100 Ideen rund um Vermögensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer — verständlich und in kurzen Folgen.
Wir besprechen typische Konstellationen und Gestaltungen.
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