Privatpersonen · Erbschaft- & Schenkungsteuer

Übertragen Sie Ihr
Vermögen steuersparend.

Erbschaft- und Schenkungsteuer sind eine Belastung für die Nachfolge. Wir entwickeln passende Gestaltungs­strategien, um den Anfall der Steuer zu vermeiden oder zu minimieren.

Substanz erhalten

Planlosigkeit kostet
Substanz.

Wer eine Immobilie, ein Unternehmen oder größeres Privat­vermögen weitergibt, ohne steuerlich zu gestalten, riskiert mehr als ein paar Prozent: Häufig müssen Objekte verkauft, Unternehmens­anteile veräußert oder Familienfrieden geopfert werden. Mit Voraussicht ist das vermeidbar.

Unser Schwerpunkt

Vermögen weitergeben —
mit Plan.

Vermögensübergänge funktionieren nicht im Standardverfahren. Sie brauchen Voraussicht, Steuerwissen und Verständnis für die Familie. Genau das bringen wir mit.

Unsere Leistungen

Was wir
für Sie tun.

  • Gestaltungsstrategien zur Reduktion von Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Steuerliche Bewertung von Immobilien- und Betriebsvermögen
  • Erstellung von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen
  • Vertretung bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
Handlungsbedarf

Acht typische
Konstellationen.

Diese Themen begegnen uns in der Beratung am häufigsten — in jedem Einzelfall ist eine ge­sonderte Prüfung sinnvoll.

I.

Lebzeitige Schenkung

Wer früh überträgt, kann die Freibeträge alle 10 Jahre neu nutzen — und so erhebliches Vermögen steuerfrei in die nächste Generation verschieben.

II.

Familienheim

Das selbst bewohnte Haus oder die Eigentumswohnung kann zwischen Ehegatten zu Lebzeiten — und im Todesfall an Ehegatte oder Kind — vollständig steuerfrei übertragen werden, unter bestimmten Voraussetzungen.

III.

Unternehmens­nachfolge

Für Betriebsvermögen gelten weitreichende Verschonungs­regeln. Eine sauber geplante Übergabe sichert das Lebenswerk — und vermeidet, dass Steuern den Betrieb gefährden.

IV.

Nießbrauch & Wohnrecht

Eigentum übergeben, Nutzung behalten: Mit Nießbrauch oder Wohnrecht senken Sie die steuerliche Bemessungs­grundlage erheblich — und behalten Kontrolle und Einkünfte.

V.

Patchwork & Stiefkinder

Stiefkinder gehören zwar zur Steuerklasse I, sind aber keine gesetzlichen Erben. Ohne testamentarische Regelung kommen sie im Erbfall nicht zum Zug.

VI.

Auslandsvermögen

Eine Immobilie auf Mallorca, ein Konto in der Schweiz, ein Erbe aus den USA: Hier prüfen wir, ob neben dem deutschen auch ein ausländisches Finanzamt zugreift — und vermeiden Doppel­besteuerung.

VII.

Berliner Testament

Der Klassiker mit steuerlichen Tücken: Wer die Kinder lediglich als Schluss­erben einsetzt, verschenkt deren Freibeträge im ersten Erbfall — mit Auswirkung auf die zweite Erbschaft.

VIII.

Familien­gesellschaft

Vermögen in einer Familien-GbR oder Familien-GmbH bündeln, sukzessive Anteile schenken und so die Steuerlast glätten.

Gerne betreuen wir Sie bei der steuerlichen Gestaltung Ihrer Nachfolge — sowohl für Erbfälle als auch für lebzeitige Schenkungen.

Mehr Wissen

Erbschaft, Schenkung,
Nachfolge.

Wir erklären die wichtigsten Themen rund um Vermögens­nachfolge in zwei Formaten — ausführlich im Video und kurz im Podcast.

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