Heiraten lohnt sich: Erbschaftsteuer sparen mit dem Trauschein
Heiraten spart vor allem Erbschaftsteuer
Denkt man bei einer Eheschließung an Steuern, fällt einem zuerst die Einkommensteuer ein: Statt der Einzelveranlagung dürfen Ehegatten die günstigere Zusammenveranlagung nutzen. Die großen Hoffnungen erfüllen sich dort aber selten – spürbare Vorteile gibt es vor allem, wenn nur ein Ehegatte ein Einkommen bezieht. In der Erbschaft- und Schenkungsteuer hingegen bringt der Trauschein richtig viel.
Was kann ich durch Heiraten einsparen?
Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe: Je enger die Bande, desto weniger Steuer. Ehegatten gelten als besonders eng verbunden – sie kommen in den Genuss der günstigsten Steuersätze und der höchsten Freibeträge.
Freibetrag und Steuersatz: der Unterschied in Zahlen
Ehegatten werden gleich zweifach bevorzugt: Sie erhalten einen viel höheren Freibetrag – 500.000 € statt nur 20.000 € – und einen deutlich niedrigeren Steuersatz. Ein Beispiel:
Herr und Frau Ledig leben seit Jahren zusammen, sind aber nicht verheiratet. Herr Ledig verfügt über ein Vermögen von 600.000 € und setzt seine Lebensgefährtin als Alleinerbin ein.
- Unverheiratet: Nach Abzug des Freibetrags von 20.000 € bleiben 580.000 € zu versteuern. Bei einem Steuersatz von 30 % sind das 174.000 € Erbschaftsteuer.
- Verheiratet: Nach Abzug des Ehegatten-Freibetrags von 500.000 € bleiben nur 100.000 €. Bei einem Steuersatz von 7 % sind das nur 7.000 €.
Das verheiratete Paar zahlt also 167.000 € weniger Erbschaftsteuer.
Patchworkfamilien sparen noch mehr
Aus Sicht der Erbschaftsteuer sind ein neues Elternteil und das Patchwork-Kind nicht miteinander verwandt – sie gelten als fremde Dritte: nur 20.000 € Freibetrag, Steuersatz ab 30 %. Beim leiblichen Kind sind es dagegen 400.000 € Freibetrag und ein Steuersatz ab 7 %.
Heiraten die Patchwork-Eltern, gelten für das Patchwork-Kind plötzlich dieselben Vorteile wie für ein leibliches Kind: Der Freibetrag steigt von 20.000 € auf 400.000 €, der Eingangssteuersatz sinkt von 30 % auf 7 %.
Vorsicht: Das Patchwork-Kind ist kein gesetzlicher Erbe
Trotz Heirat der Patchwork-Eltern ist das Patchwork-Kind kein gesetzlicher Erbe. Verstirbt der angeheiratete Elternteil, erbt das Kind zunächst nichts – es erhält nur dann etwas, wenn es in einem Testament oder Erbvertrag ausdrücklich bedacht wird. Gerade in Patchworkfamilien ist ein Testament daher besonders wichtig.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Erbschaftsteuer-Freibetrag für Ehegatten?
500.000 € – gegenüber nur 20.000 € für Nichtverheiratete bzw. Nichtverwandte. Zusätzlich gilt für Ehegatten ein deutlich niedrigerer Steuersatz ab 7 % statt ab 30 %.
Wie viel Erbschaftsteuer spart die Heirat konkret?
Im Beispiel eines Erbes von 600.000 €: unverheiratet rund 174.000 €, verheiratet nur 7.000 € – eine Ersparnis von 167.000 €.
Profitieren Patchwork-Kinder von der Heirat der Eltern?
Ja. Nach der Heirat gilt für das Patchwork-Kind derselbe Freibetrag wie für ein leibliches Kind – 400.000 € statt 20.000 € – und der Steuersatz beginnt bei 7 % statt 30 %.
Erbt ein Patchwork-Kind automatisch?
Nein. Trotz Heirat ist das Patchwork-Kind kein gesetzlicher Erbe. Es erhält nur dann etwas, wenn es in einem Testament oder Erbvertrag ausdrücklich bedacht wird.