Vorteile Eheschließung Erbschaftsteuer

Heiraten lohnt sich: Erbschaftsteuer sparen mit dem Trauschein

02.06.2026
Kurz gesagt: Ehegatten genießen bei der Erbschaftsteuer den höchsten Freibetrag (500.000 € statt 20.000 €) und die niedrigsten Steuersätze (ab 7 % statt ab 30 %). Heiraten kann daher im Erbfall hohe Steuerbeträge sparen – im Beispiel ganze 167.000 €. Auch Patchwork-Kinder profitieren nach der Heirat wie leibliche Kinder.

Heiraten spart vor allem Erbschaftsteuer

Denkt man bei einer Eheschließung an Steuern, fällt einem zuerst die Einkommensteuer ein: Statt der Einzelveranlagung dürfen Ehegatten die günstigere Zusammenveranlagung nutzen. Die großen Hoffnungen erfüllen sich dort aber selten – spürbare Vorteile gibt es vor allem, wenn nur ein Ehegatte ein Einkommen bezieht. In der Erbschaft- und Schenkungsteuer hingegen bringt der Trauschein richtig viel.

Was kann ich durch Heiraten einsparen?

Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe: Je enger die Bande, desto weniger Steuer. Ehegatten gelten als besonders eng verbunden – sie kommen in den Genuss der günstigsten Steuersätze und der höchsten Freibeträge.

Freibetrag und Steuersatz: der Unterschied in Zahlen

Ehegatten werden gleich zweifach bevorzugt: Sie erhalten einen viel höheren Freibetrag – 500.000 € statt nur 20.000 € – und einen deutlich niedrigeren Steuersatz. Ein Beispiel:

Herr und Frau Ledig leben seit Jahren zusammen, sind aber nicht verheiratet. Herr Ledig verfügt über ein Vermögen von 600.000 € und setzt seine Lebensgefährtin als Alleinerbin ein.

  • Unverheiratet: Nach Abzug des Freibetrags von 20.000 € bleiben 580.000 € zu versteuern. Bei einem Steuersatz von 30 % sind das 174.000 € Erbschaftsteuer.
  • Verheiratet: Nach Abzug des Ehegatten-Freibetrags von 500.000 € bleiben nur 100.000 €. Bei einem Steuersatz von 7 % sind das nur 7.000 €.

Das verheiratete Paar zahlt also 167.000 € weniger Erbschaftsteuer.

Patchworkfamilien sparen noch mehr

Aus Sicht der Erbschaftsteuer sind ein neues Elternteil und das Patchwork-Kind nicht miteinander verwandt – sie gelten als fremde Dritte: nur 20.000 € Freibetrag, Steuersatz ab 30 %. Beim leiblichen Kind sind es dagegen 400.000 € Freibetrag und ein Steuersatz ab 7 %.

Heiraten die Patchwork-Eltern, gelten für das Patchwork-Kind plötzlich dieselben Vorteile wie für ein leibliches Kind: Der Freibetrag steigt von 20.000 € auf 400.000 €, der Eingangssteuersatz sinkt von 30 % auf 7 %.

Vorsicht: Das Patchwork-Kind ist kein gesetzlicher Erbe

Trotz Heirat der Patchwork-Eltern ist das Patchwork-Kind kein gesetzlicher Erbe. Verstirbt der angeheiratete Elternteil, erbt das Kind zunächst nichts – es erhält nur dann etwas, wenn es in einem Testament oder Erbvertrag ausdrücklich bedacht wird. Gerade in Patchworkfamilien ist ein Testament daher besonders wichtig.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Erbschaftsteuer-Freibetrag für Ehegatten?
500.000 € – gegenüber nur 20.000 € für Nichtverheiratete bzw. Nichtverwandte. Zusätzlich gilt für Ehegatten ein deutlich niedrigerer Steuersatz ab 7 % statt ab 30 %.

Wie viel Erbschaftsteuer spart die Heirat konkret?
Im Beispiel eines Erbes von 600.000 €: unverheiratet rund 174.000 €, verheiratet nur 7.000 € – eine Ersparnis von 167.000 €.

Profitieren Patchwork-Kinder von der Heirat der Eltern?
Ja. Nach der Heirat gilt für das Patchwork-Kind derselbe Freibetrag wie für ein leibliches Kind – 400.000 € statt 20.000 € – und der Steuersatz beginnt bei 7 % statt 30 %.

Erbt ein Patchwork-Kind automatisch?
Nein. Trotz Heirat ist das Patchwork-Kind kein gesetzlicher Erbe. Es erhält nur dann etwas, wenn es in einem Testament oder Erbvertrag ausdrücklich bedacht wird.

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