Ihr Testament ist über 118 Jahre alt!
Warum sollte ich ein Testament errichten?
Wussten Sie, dass das Bürgerliche Gesetzbuch zum 1.1.1900 in Kraft getreten ist? Also vor mehr als 118 Jahren? Die Menschen damals hatten eine andere Lebenssituation und andere Vorstellungen von ihrer Lebensweise als wir heute. Doch gelten die Vorschriften des Erbrechts im Wesentlichen unverändert weiter.
Wenn Sie also bisher kein Testament geschrieben haben, gelten diese über 118 Jahre alten Vorschriften des Erbrechts für Sie. Sie denken, Sie haben kein Testament? Doch sie haben eines und dies ist mehr als 118 Jahre alt.
Wollen Sie Streit und Ungerechtigkeit?
Jeder Mensch darf selbst bestimmen, was nach dem Tod mit seinem Vermögen passiert. Dies kann z.B. über ein Testament geschehen. Hier darf ich festlegen, wer was erben soll. Errichte ich kein Testament, kommt automatisch die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Es bestehen meist nur ungenaue und oft sogar falsche Vorstellungen, wer nach dem Tod das Vermögen erhält. Die Folge können ungerechte Verteilungen, fehlende Versorgung und zerstrittene Erben sein.
Möchten Sie die höchstmögliche Erbschaftsteuer zahlen?
In der Einkommensteuererklärung wird oft Nichts unversucht gelassen um Steuern einzusparen. Dabei geht es meist nur um relativ bescheidene Beträge. Ganz anders in der Erbschaftsteuer. Dort geht es nicht nur um Steuern auf das jeweilige Jahreseinkommen, sondern um Steuern auf das gesamte Vermögen. Die Erbschaftsteuer kann im ungünstigsten Fall bis zu 50% betragen und auch bei niedrigeren Steuersätzen für die Beteiligten unerwartete Höhen erreichen. Und im Regelfall wissen die Beteiligten nicht einmal, was auf Sie zukommt. Und damit bleibt auch unklar, welche steuerlichen Gestaltungen ich in Anspruch nehmen dürfte und was dies an Erbschaft- oder Schenkungsteuer einsparen hilft.
Kosten und Zeit sparen mit einem Testament
Im Todesfall benötigen die Erben einen Erbschein, um über das Erbe verfügen zu können. Dieser wird durch das Nachlassgericht ausgestellt und dies kostet. Daneben ist regelmäßig für die Fertigung des Erbscheins eine eidesstattliche Versicherung abzugeben und auch dies verursacht Gebühren. Die Höhe dieser beiden Gebühren ist oft für die Beteiligten unerwartet hoch. Sie richtet sich nach dem Wert des Nachlasses.
Habe ich ein notarielles Testament errichten lassen, benötigen die Erben normalerweise keinen Erbschein und keine eidesstattliche Versicherung. Das notarielle Testament ersetzt hier den Erbschein. Natürlich kostet die Erstellung des Testaments durch einen Notar auch Geld. Aber i.d.R. deutlich weniger als das, was dass Nachlassgericht für den Erbschein und eine eidesstattliche Versicherung abrechnet. Ferner ist der Erbnachweis mittels notariellem Testament oft deutlich schneller zu führen als ein ggf. langwieriges Erbscheinverfahren andauern würde.
Erbschaftsteuer einsparen mit einem planvollem Vorgehen
Der eigentliche Vorteil eines Testaments liegt aber darin, dass die Beteiligten sich zu Lebzeiten intensive Gedanken über die Verteilung ihres Vermögens machen. Also planvoll vorgehen, als den Erbfall einfach geschehen zu lassen. Der längerlebende Ehegatte macht sich Sorgen um seine Versorgung, die Kinder sollen gerecht behandelt werden. Ein Patchworkkind erhält ohne Testament keinen Erbanteil. Streitbehaftete Erbengemeinschaften können vermieden und die günstige Wohnheimregelung in vollem Umfang genutzt werden. Die Nachteile eines sog. Berliner Testaments lassen sich dadurch auch vermeiden.
Diese Liste der Vorteile ließe sich noch lange fortführen….
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