Familienpool: Vermögen steuerschonend übertragen (Teil 1)

02.06.2026
Kurz gesagt: Mit einer Familiengesellschaft (auch „Familienpool“) bringen Vermögensinhaber ihr Vermögen in eine Gesellschaft ein und beteiligen Ehegatte und Kinder daran. So lässt sich Vermögen steuerschonend übertragen, zusammenhalten und vor Gläubigern, geschiedenen Schwiegerkindern und überzogenen Pflichtteilsansprüchen schützen – und der Schenker behält über die Geschäftsführung die volle Kontrolle. Teil 1 zeigt, wie ein Familienpool gegründet wird.

Durch die lebzeitige Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge lässt sich die Nachfolge in vielerlei Hinsicht optimieren – oft lassen sich erhebliche Erbschaft- und Einkommensteuer sparen. Gerade bei größeren Vermögen bietet sich dafür ein Familienpool (auch Familiengesellschaft genannt) an.

Was ist ein Familienpool?

Unter einem Familienpool versteht man die Einbringung von Vermögen in eine Gesellschaft, an der anschließend Ehegatte und/oder Kinder beteiligt werden. Die Gesellschaftsanteile werden dann durch Schenkung – gegebenenfalls später durch Erbschaft – auf die Familienangehörigen übertragen.

Welche Vorteile bietet eine Familiengesellschaft?

  • Steuern sparen bei Erbschaft-, Schenkung- und Einkommensteuer
  • Das Vermögen bleibt zusammen statt zersplittert
  • Schutz vor dem Zugriff von Gläubigern, Geschiedenen und Schwiegerkindern
  • Pflichtteilsansprüche unliebsamer Erben lassen sich reduzieren
  • Die nächste Generation wird früh beteiligt – die Eltern behalten aber Stimmrechte und die wesentlichen Gewinnrechte

Wie entsteht ein Familienpool?

Der Vermögensinhaber (der „Schenker“) bringt Vermögenswerte in eine Gesellschaft ein. Anschließend überträgt er Gesellschaftsanteile durch Schenkung auf Ehegatte, Kinder oder Enkel. Besondere Regelungen im Gesellschaftsvertrag sichern dauerhaft seinen Einfluss und schützen das Vermögen vor Gläubigern, Geschiedenen, Pflichtteilsberechtigten und Schwiegerkindern.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein 60-jähriger Vater hat drei Kinder – zwei Söhne aus erster Ehe und einen Sohn aus zweiter Ehe. Ihm gehören mehrere Mietshäuser in München sowie ein Wertpapierdepot. Er möchte sein Vermögen zusammenhalten, sicherstellen, dass nur seine Kinder profitieren, und seine zweite Ehefrau versorgt wissen. Schon jetzt will er Vermögen übertragen – ohne dass die Kinder es verbrauchen können – und dabei die Kontrolle behalten.

Dazu gründet er eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft (KG). Bei einer KG gibt es einen vollhaftenden Komplementär, der die Geschäfte führt – diese Rolle übernimmt der Vater mit einem Anteil von 60 %. Daneben werden Kommanditisten beteiligt, die nur eine Einlage leisten, danach nicht mehr haften und nicht in die Geschäftsführung eingreifen. Ehefrau und die drei Kinder erhalten je 10 %.

Bringt der Vater nun Immobilien im Wert von 1.000 (vereinfacht, ohne Währung) ein, gehören ihm danach noch 600 (= 60 %). Die restlichen 400 hat er Ehefrau und Kindern mit je 100 geschenkt – jeder von ihnen ist mit 10 % beteiligt.

Der Steuervorteil: Freibeträge alle zehn Jahre nutzen

Mit der Einbringung hat der Vater jedem Kind und der Ehefrau einen Anteil geschenkt – und nutzt so schon zu Lebzeiten die Freibeträge: 400.000 € je Kind und 500.000 € für den Ehegatten. Da diese Freibeträge alle zehn Jahre neu gewährt werden und der Vater erst 60 ist, kann er die Anteile nach zehn Jahren erneut übertragen und die Freibeträge ein weiteres Mal nutzen. Zusätzlich entsteht die künftige Wertsteigerung der Immobilien schon anteilig bei den Kindern und belastet nicht mehr die Erbschaftsteuer im Todesfall.

Niedrigere Einkommensteuer – und volle Kontrolle

Auch bei der Einkommensteuer wirkt der Pool: Weil ein Teil der Mieterträge nun den Kindern zugerechnet wird, die meist einen niedrigeren Steuersatz haben als der Vater, sinkt die Steuerlast auf die Erträge insgesamt. Und obwohl der Vater wesentliche Teile seines Vermögens übertragen hat, bleibt er als Geschäftsführer der KG Herr über das Vermögen – er entscheidet weiter über Kauf, Verkauf und Umschichtung und behält über den Gesellschaftsvertrag einen überproportionalen Anteil an den Erträgen.

Das Thema im Video

In diesem Video erkläre ich die Grundidee des Familienpools Schritt für Schritt:

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Mehr Informationen

Im zweiten Teil dieser Reihe zeige ich, wie das Vermögen der Gesellschaft zusätzlich vor Außenstehenden – also den Erben selbst, Schwiegerkindern oder Gläubigern – geschützt werden kann.

Häufige Fragen

Was ist ein Familienpool bzw. eine Familiengesellschaft?
Die Einbringung von Vermögen in eine Gesellschaft, an der Ehegatte und/oder Kinder beteiligt werden. So lässt sich Vermögen gebündelt und steuerschonend an die nächste Generation übertragen.

Welche Vorteile bietet ein Familienpool?
Steuern sparen, das Vermögen zusammenhalten und es vor Erben, geschiedenen Schwiegerkindern und Gläubigern schützen. Auch Pflichtteilsansprüche lassen sich reduzieren.

Behält der Schenker die Kontrolle über das Vermögen?
Ja. Als Komplementär (Geschäftsführer) einer Kommanditgesellschaft behält er Stimmrechte und Kontrolle und kann über entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag auch überproportional an den Erträgen beteiligt bleiben.

Welche Steuervorteile bringt die Familiengesellschaft?
Die Freibeträge (400.000 € je Kind, 500.000 € für den Ehegatten) lassen sich alle zehn Jahre erneut nutzen. Zudem entsteht künftiger Wertzuwachs anteilig bei den Kindern, und die Erträge werden bei ihnen oft niedriger besteuert.

Alle Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt, jedoch ohne Gewähr. Sie ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall – sprechen Sie uns gerne an.